Immobilien

Eigentum auf Phuket

Wie kann ich als Ausländer Eigentum in Thailand erwerben?

Grundsätzlich haben Ausländer das Recht, Gebäude in unbeschränkter Anzahl und Größe zu erwerben und zu besitzen. Landbesitz unterliegt jedoch anderen Gesetzen. Grund und Boden kann nicht von Ausländern erworben werden. Allerdings gibt es Wege, dieses Problem rechtswirksam und legal zu lösen.

Es gibt 3 Möglichkeiten das Eigentumsrecht an thailändischen Immobilien zu sichern.

  1. Langzeitpacht:
    Das Grundstück kann für 30 Jahre gepachtet werden mit der Option, den Pachtvertrag bei Ablauf der Pachtzeit um weitere 30 Jahre zu verlängern. Dieser Pachtvertrag muss behördlich beim Land Department registriert werden. Für das Gebäude, das auf dem Grundstück steht oder errichtet werden soll, wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der den rechtmäßigen Kauf mit allen Eigentumsrechten bestätigt.
  2. Erwerb durch eine in Thailand registrierte Firma:
    Obwohl Ausländer in Thailand nicht mehr als 49% Anteil an einer registrierten Firma besitzen dürfen, gibt es sichere Wege, die Eigentumsrechte an Grundbesitz zu sichern. Entsprechende Vorkehrungen werden vertraglich durch Rechtsanwälte getroffen und sind absolut legal und rechtsverbindlich.
  3. Erwerb einer Eigentumswohnung (Condominium):
    Ausländer haben das Recht, eine Eigentumswohnung oder ein Gebäude in einem Projekt, welches unter das Condominium-Gesetz fällt, mit uneingeschränkten Eigentumsrechten “Freehold“ zu erwerben. Aber ACHTUNG! Nicht jede Eigentumswohnung ist ein “Condominium“! Um von Seiten der Behörden in diese Kategorie eingestuft zu werden, bedarf es der Einhaltung strenger Richtlinien.
    Wie sind die Eigentumsverhältnisse in Thailand geregelt?
    In der früheren Sukhothai-Ära war ursprünglich das meiste Land im Besitz von Personen, die das Recht auf persönliche Nutzung des besagten Landes hatten und dieses auch übertragen konnten. Später – in der Ayutthaya und Ratanakosin Ära – gehörte das gesamte Land dem König, und die Leute mussten eine Genehmigung des Königs einholen, um ein bestimmtes Stück Land zu erwerben.
    In der Gegenwart muss der Besitz von Land mit den grundlegenden Verwaltungsgesetzen Übereinstimmen.
    Dafür ist die übergeordnete Landbehörde zuständig. Ein Teil des Landes wird allerdings von anderen Regierungsbehörden, wie z.B. der Forstbehörde, kontrolliert, die für die Verwaltung von Land in Forstgebieten zuständig ist. „Sor Por Gor“ ist verantwortlich für reformierte Landgebiete, und die Distrikt- und Stadtbehörde „Or Bor Tor“ verwaltet die öffentlichen Flächen.

Welche Arten von Eigentum bzw. Besitz von Land gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Landbesitz: Besitz oder Eigentum:

  1. Landbesitz:
    Personen, die Land besitzen und Nutznießer des Landes sind, haben damit das Recht, das Land unter dem Civil and Commercial Code zu besitzen.
  2. Eigentum von Land:
    Personen, die im Besitz von urkundlichen Landtiteln und allen Dokumenten über das Land sind, sind rechtliche Eigentümer dieses Landes.
    Bei allem gilt aber, Land kann nicht von Ausländern besessen werden, er kann nie Eigentümer sein.
    Niemand sollte sich von den oft selbsternannten Rechtberatern verunsichern lassen.
    Das Gesetz verbietet jedoch nicht, dass ein Ausländer ein Haus und/oder Gebäude besitzt. In den meisten Fällen wird daher für Wohnzwecke ein Pachtvertrag – Nutzungs-Mietvertrag für Grund und Boden über 30 Jahre mit Verlängerungsrecht abgeschlossen. Vom Gesetz ist eine maximale Laufzeit für Mietverträge von 30 Jahren vorgesehen. Jedoch wird meistens mit einem Zusatzvertrag abgesichert, dass auch eine Verlängerung auf weitere 30 Jahre gewährt wird ohne zusätzliche Zahlung.. Solche Verträge müssen im Landtitel eingetragen werden um gesetzeswirksam zu sein.
    Ausländer haben das Recht, Hypothekenverträge im Landtitel eintragen zu lassen. Dies ist eine sichere Art sein Investment zu schützen. Der Darlehensnehmer kann nicht ohne die Zustimmung des Darlehensgebers das Land oder Haus veräußern. Voraussetzung ist hierfür der Eintrag und die Registratur im Landtitel.
    Dieser Titel bestätigt der eingetragenen Person den rechtmäßigen Besitz des Grundstücks. Die Person, deren Name in dieser Urkunde eingetragen ist, hat alle Rechte an dem Land und kann dieses Zertifikat als rechtsgültigen Nachweis für alle rechtlichen Auseinandersetzungen und Transaktionen gegenüber allen staatlichen Behörden nutzen

Ein Kommentar

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